Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Abschnitte 1 bis 10 gelten für Anbieter von Immobilien. Für Suchende, die „Mein Objelio“ nutzen, gilt Abschnitt 11.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Objelio (objelio.de) durch Anbieter von Immobilien. Vertragspartner ist:
    Bastian Benteler Immobilienservice
    Bastian Benteler
    Krukenhorst 12
    33161 Hövelhof
    (im Folgenden „Betreiber“).
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Immobilienmakler und Immobilienunternehmen (im Folgenden „Anbieter“).
  3. Abweichende Bedingungen des Anbieters gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich zustimmt.

2. Leistungen der Plattform

  1. Der Anbieter kann Wohnimmobilien digital erfassen, von der Plattform auf Lücken und Widersprüche prüfen lassen und nach eigener Freigabe veröffentlichen. Interessenten können veröffentlichte Objekte suchen und den Anbieter kontaktieren.
  2. Der Betreiber stellt nur die technische Plattform bereit. Er ist weder Makler der eingestellten Objekte noch Partei der Verträge zwischen Anbieter und Interessenten.
  3. Der Betreiber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, schuldet sie aber nicht. Wartung und Weiterentwicklung können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
  4. Der Betreiber verfügt über eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, ist auf der Plattform aber nicht als Makler tätig und bietet dort keine eigenen Objekte an. Anfragen an Anbieter und nicht veröffentlichte Angaben der Anbieter verwendet er nicht für eine eigene Maklertätigkeit.

3. Registrierung und Prüfung des Anbieterkontos

  1. Für die Nutzung ist eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen Angaben erforderlich.
  2. Der Betreiber prüft neue Anbieterkonten. Dazu prüft die Plattform die Angaben für das Impressum automatisch nach festen Regeln (zum Beispiel Vollständigkeit, Format von Postleitzahl, Telefonnummer, Handelsregister und USt-IdNr., Übereinstimmung mit anderen Anbieterkonten). Sind die Angaben vollständig und unauffällig, wird das Konto automatisch bestätigt; sonst entscheidet der Betreiber. Der Betreiber kann ein Konto auch später prüfen und sperren. Objekte können erst nach Bestätigung des Kontos veröffentlicht werden. Ein Anspruch auf Bestätigung besteht nicht.
  3. Der Anbieter hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Betreiber unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
  4. Im Paket „Büro“ kann der Inhaber des Anbieterkontos weitere Personen seines Büros per E-Mail einladen. Jede eingeladene Person legt einen eigenen Zugang an, stimmt diesen AGB zu und sieht und bearbeitet dieselben Objekte und Anfragen wie der Inhaber. Angaben und Einstellungen des Anbieterkontos ändert nur der Inhaber; er kann Einladungen zurückziehen und Zugänge jederzeit entfernen. Der Anbieter ist für die Nutzung durch die von ihm eingeladenen Personen verantwortlich wie für eigene Nutzung. Die Zahl der Zugänge richtet sich nach Nummer 8 in Abschnitt 5.
  5. Auf Wunsch eines Maklers kann der Betreiber ein Anbieterkonto für ihn vorbereiten und darin mit seiner Zustimmung in Textform Objekte nach Abschnitt 4 Nummer 3 und 4 als Entwürfe anlegen. Das vorbereitete Konto ist nicht öffentlich; der Betreiber veröffentlicht darin nichts. Der Makler erhält eine E-Mail mit einem persönlichen Link. Erst wenn er darüber ein Passwort setzt und diesen AGB zustimmt, kommt der Nutzungsvertrag zustande und er wird Anbieter. Lehnt er über den Link ab oder nimmt er das Konto nicht innerhalb von 30 Tagen nach der E-Mail an, löscht der Betreiber das Konto mit allen Entwürfen.

4. Pflichten des Anbieters (Objektdaten, Pflichtangaben, Bildrechte)

  1. Der Anbieter ist für alle von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich, insbesondere für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (zum Beispiel aus dem Energieausweis, zur Courtage und zu seiner Person als Anbieter). Er hält die Angaben aktuell und nimmt verkaufte oder nicht mehr verfügbare Objekte zeitnah offline.
  2. Der Anbieter stellt nur Objekte ein, die er anbieten darf.
  3. Auf Wunsch des Anbieters kann der Betreiber Objekte aus einer OpenImmo-Datei des Anbieters oder von seiner Website in dessen Konto importieren. Das geschieht nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform; der Betreiber speichert Art und Datum der Zustimmung mit dem Import. Die importierten Objekte bleiben Entwürfe, bis der Anbieter sie selbst prüft und freigibt. Für die Inhalte bleibt der Anbieter verantwortlich (Nummer 1 und 3).
  4. Ebenso kann der Betreiber mit Zustimmung des Anbieters dessen Website einmal am Tag auf neue Objekte prüfen (Website-Abgleich) und neue Objekte als Entwürfe anlegen. Fotos übernimmt er nur, wenn der Anbieter die Rechte daran bestätigt hat. Der Anbieter erhält eine E-Mail mit einem persönlichen Link, über den er ein Objekt ohne Anmeldung prüfen und freigeben kann; wer diesen Link nutzt, handelt für den Anbieter. Steht ein so angelegtes Objekt nicht mehr auf der Website, fragt der Betreiber per E-Mail nach und nimmt es nicht selbst offline. Den Abgleich kann der Anbieter jederzeit über den Link in der E-Mail oder per E-Mail an den Betreiber beenden.
  5. Auf der Objektseite steht, wann der Anbieter die Angaben zuletzt bestätigt hat. Als bestätigt gilt ein Objekt beim Veröffentlichen, bei jeder Änderung durch den Anbieter, bei jeder Übertragung aus seiner Maklersoftware, die das Objekt enthält, beim Website-Abgleich, solange das Objekt auf seiner Website steht, und wenn der Anbieter es als noch aktuell bestätigt. Ist ein Objekt länger als 30 Tage nicht bestätigt, erinnert der Betreiber per E-Mail mit einem persönlichen Link, über den der Anbieter seine Objekte ohne Anmeldung bestätigen, als verkauft markieren oder offline nehmen kann; wer diesen Link nutzt, handelt für den Anbieter. Der Betreiber nimmt deshalb kein Objekt selbst offline.
  6. Der Anbieter kann für seine Maklersoftware einen Zugang einrichten, über den die Software seine Objekte im Format OpenImmo per FTP oder SFTP an die Plattform überträgt. Beim Anlegen des Zugangs bestätigt er die Rechte an den übertragenen Bildern (Nummer 4) und wählt, ob neu übertragene Objekte sofort veröffentlicht werden oder als Entwurf ankommen. Die Wahl „sofort veröffentlichen“ ist seine Freigabe für alle Objekte, die seine Software an die Plattform überträgt; er kann sie jederzeit ändern. Bei jeder Übertragung übernimmt die Plattform die Angaben und Bilder aus der Software für bereits übertragene Objekte, auch wenn diese veröffentlicht sind. Meldet die Software ein Objekt ab oder fehlt es in einer vollständigen Übertragung, pausiert die Plattform es; überträgt die Software es innerhalb von 90 Tagen nicht erneut und hat der Anbieter es nicht selbst wieder veröffentlicht, wird es gelöscht. Die Grenzen des gebuchten Pakets und die Bestätigung des Kontos (Abschnitt 3) gelten auch hier; Objekte, die danach nicht veröffentlicht werden können, bleiben Entwürfe. Für die Inhalte bleibt der Anbieter verantwortlich (Nummer 1 und 3).
  7. Der Anbieter lädt nur Bilder und Texte hoch, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt. Sind Personen erkennbar, liegt deren Einwilligung vor.
  8. Der Anbieter räumt dem Betreiber an den eingestellten Texten und Bildern ein einfaches, nicht übertragbares und unentgeltliches Recht ein, sie für die Dauer der Veröffentlichung auf der Plattform anzuzeigen, in Vorschauen beim Teilen eines Objekts zu verwenden und über die Schnittstelle für KI-Assistenten (Abschnitt 6) bereitzustellen. Dafür darf der Betreiber Bilder in Größe und Format anpassen. Das Recht endet mit der Löschung des Objekts oder des Kontos.
  9. Der Anbieter stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

5. Pakete, Preise, Rabatte und Empfehlungsprogramm

  1. Im Paket „Free“ kann der Anbieter kostenlos und ohne Zahlungsdaten Objekte anlegen, bearbeiten und prüfen lassen. Für Konten, die ab dem 22. Oktober 2026 registriert werden, umfasst das Paket „Free“ keine Veröffentlichung; Objekte veröffentlicht der Anbieter mit einem kostenpflichtigen Paket nach Nummer 2, dessen erste 30 Tage kostenlos sind (bei einer Zusage nach Nummer 2 und monatlicher Zahlung 90 Tage). Hat der Betreiber einem solchen Konto vor der Registrierung ein kostenloses Objekt zugesagt, kann im Paket „Free“ dauerhaft ein Objekt veröffentlicht sein; für weitere Objekte gilt Satz 2. Bei Konten, die vom 17. bis 21. Oktober 2026 registriert wurden, können in den ersten drei Monaten nach der Registrierung bis zu drei Objekte gleichzeitig kostenlos veröffentlicht sein, danach ein Objekt; bei Konten, die bis einschließlich 16. Oktober 2026 registriert wurden, dauerhaft drei Objekte. Ein Objekt, das schon einmal veröffentlicht war, zählt im Paket „Free“ 30 Tage ab seiner Anlage gegen diese Grenze, auch wenn es inzwischen offline genommen, als verkauft markiert oder gelöscht wurde. Eine Woche vor dem Ende der ersten drei Monate informiert der Betreiber per E-Mail, wenn mehr als ein Objekt veröffentlicht ist; danach bleibt das zuletzt veröffentlichte Objekt online, die übrigen werden pausiert, nicht gelöscht. Der Anbieter sieht im Paket „Free“ je Objekt die Grundzahlen (in Treffern gezeigt, angesehen, gemerkt, Anfragen). Weitere Pakete mit größerem Umfang und der ausführlichen Auswertung je Objekt sind kostenpflichtig. Die Auswertung beruht auf den Nutzungsdaten der Plattform; ihre Hinweise sind Empfehlungen ohne Gewähr für Anfragen oder Verkäufe.
  2. Für kostenpflichtige Pakete gelten die bei der Buchung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist bei monatlicher Zahlung monatlich im Voraus fällig, bei jährlicher Zahlung (nur mit dem Gründerangebot nach Nummer 7) für zwölf Monate im Voraus. Die Zahlung erfolgt über einen vom Betreiber bereitgestellten Zahlungslink des Zahlungsdienstleisters Stripe oder auf Rechnung. Bei der Buchung über den Zahlungslink hinterlegt der Anbieter ein Zahlungsmittel; das Paket wird mit Abschluss der Buchung freigeschaltet. Die ersten 30 Tage ab der Buchung sind kostenlos (Gratismonat), die erste Zahlung wird erst danach fällig, und die Laufzeit nach Nummer 3 beginnt mit dem Ende des Gratismonats. Hat der Betreiber dem Anbieter zwischen dem 22. und dem 23. Oktober 2026 schriftlich oder mündlich drei kostenlose Monate zugesagt, umfasst der Gratismonat bei monatlicher Zahlung abweichend die ersten 90 Tage ab der Buchung. Was in diesem Absatz für den Gratismonat gilt, gilt dann für diese 90 Tage. Kündigt der Anbieter im Gratismonat in Textform (z. B. per E-Mail), endet das Paket ohne Kosten, spätestens mit dem Ende des Gratismonats, und es gilt wieder das Paket „Free“. Den Gratismonat gibt es je Anbieter einmal; bei einer erneuten Buchung kann der Betreiber ihn versagen. Bei Zahlung auf Rechnung wird das Paket nach Zahlungseingang freigeschaltet.
  3. Monatlich gezahlte Pakete laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden. Jährlich gezahlte Pakete laufen zwölf Monate und verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden; eine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Kündigung durch den Anbieter erfolgt nicht. Nach dem Ende gilt wieder das Paket „Free“.
  4. Der Betreiber kann einzelnen Anbietern einen Rabatt auf den Paketpreis gewähren. Höhe und Dauer werden dem Anbieter in Textform mitgeteilt und in seinem Konto angezeigt. Nach Ablauf gilt der reguläre Preis, beim Startangebot (Pilot) gilt Nummer 5. Ein Anspruch auf einen Rabatt besteht nicht.
  5. Startangebot (Pilot): Der Betreiber kann einem Anbieter ein kostenpflichtiges Paket bis zu einem festen Enddatum kostenlos zur Verfügung stellen, insbesondere als Startangebot für Anbieter, denen er es in Textform angeboten hat, und zu den Bedingungen, die er dabei nennt (zum Beispiel, dass der Anbieter alle aktuell vermarkteten Objekte innerhalb einer Frist veröffentlicht). Ein Anspruch darauf besteht nicht. Enddatum und Bedingungen teilt er in Textform mit und zeigt das Enddatum im Konto an. Erfüllt der Anbieter eine solche Bedingung nicht, kann der Betreiber das Konto vorzeitig in das Paket „Free“ umstellen; Kosten entstehen dadurch nicht. Vier Wochen und eine Woche vor dem Ende erinnert er den Anbieter per E-Mail. Bucht der Anbieter bis zum Enddatum nicht ausdrücklich ein kostenpflichtiges Paket, wechselt das Konto am folgenden Tag automatisch in das Paket „Free“; Kosten entstehen dadurch nicht, eine Kündigung ist nicht nötig. Sind dann mehr Objekte veröffentlicht, als das Paket „Free“ zulässt, bleiben die zuletzt veröffentlichten online und die übrigen werden pausiert. Gelöscht wird nichts; pausierte Objekte kann der Anbieter wieder veröffentlichen, sobald sein Paket es zulässt.
  6. Empfehlungsprogramm: Registriert sich ein anderer Anbieter über den persönlichen Empfehlungslink des Anbieters oder nennt er ihn bei der Registrierung als Empfehlenden, erhalten beide Anbieter einen Gratismonat, sobald der empfohlene Anbieter sein erstes Objekt auf der Plattform veröffentlicht hat. Läuft beim jeweiligen Anbieter gerade ein Pilot (Nummer 5), verlängert der Gratismonat den Pilot um einen Monat, insgesamt höchstens um drei Monate. Bei einem kostenpflichtigen Paket ist ein Monat des Pakets kostenlos; insgesamt werden höchstens 12 Monate gutgeschrieben. Nutzt der Anbieter noch kein kostenpflichtiges Paket, wird der Gratismonat ab seinem Wechsel in ein solches Paket angerechnet. Läuft gerade ein anderer Rabatt, wird er nach dessen Ende angerechnet. Jeder Anbieter kann nur einem Empfehlenden zugeordnet werden; es zählt die erste Zuordnung, ein Empfehlungslink geht der Angabe bei der Registrierung vor. Die Plattform schreibt Gratismonate automatisch gut und informiert die Anbieter per E-Mail. Der Betreiber kann einen Gratismonat zurücknehmen, wenn seine Voraussetzungen nicht vorlagen (zum Beispiel bei Empfehlungen zwischen Konten desselben Anbieters oder desselben Büros, bei Konten ohne echte Maklertätigkeit oder bei kurz nach der Gutschrift wieder entfernten Objekten). Empfehlungen zwischen Konten desselben Anbieters zählen nicht. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
  7. Gründerangebot: Für Anbieter, die sich bis einschließlich 31. Dezember 2026 auf der Plattform registrieren, gilt der bei ihrer ersten Buchung eines kostenpflichtigen Pakets genannte Preis für zwölf Monate ab dieser Buchung unverändert (Preisgarantie), auch wenn die Buchung erst nach einem Pilot erfolgt. Diese Anbieter können kostenpflichtige Pakete außerdem jährlich zahlen; der Jahrespreis entspricht zehn Monatspreisen. Nach Ablauf der Preisgarantie kann der Betreiber den Preis mit einer Ankündigung von mindestens vier Wochen in Textform ändern; der Anbieter kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Ein Wechsel des Pakets oder der Zahlweise lässt das Gründerangebot unberührt.
  8. Zugänge: In den Paketen „Free“ und „Pro“ gibt es einen Zugang. Im Paket „Büro“ sind drei Zugänge enthalten; jeder weitere Zugang kostet 29 € im Monat zuzüglich Umsatzsteuer und wird nach Absprache mit dem Betreiber freigeschaltet. Für weitere Zugänge gelten Zahlung und Kündigung wie für das Paket (Nummer 2 und 3). Wechselt der Anbieter in ein Paket mit weniger Zugängen, bleiben bestehende Zugänge erhalten, neue Einladungen sind dann nicht möglich.

6. Einsatz von KI bei Datenprüfung und Suche

  1. Die Plattform nutzt KI, um Objektdaten auf Lücken und Widersprüche zu prüfen und Suchanfragen von Interessenten zu verstehen. Der Einsatz von KI ist in der Oberfläche gekennzeichnet.
  2. Ergebnisse der Datenprüfung sind unverbindliche Hinweise. Sie ersetzen nicht die eigene Prüfung durch den Anbieter. Über Änderungen und Veröffentlichung entscheidet allein der Anbieter.
  3. Für die KI-Prüfung werden Objektdaten ohne Straße und Hausnummer und ohne Kontaktdaten an einen KI-Dienstleister übermittelt. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen.
  4. Veröffentlichte Objekte sind auch über eine Schnittstelle für KI-Assistenten wie Claude und ChatGPT auffindbar. Die Schnittstelle gibt nur die Angaben weiter, die auch auf der öffentlichen Objektseite stehen, und verlinkt auf diese Seite; Anfragen kommen nur über das Formular auf der Objektseite zustande. Der Anbieter kann die Ausspielung in KI-Assistenten in seinem Profil jederzeit abschalten; die Objekte bleiben dann auf objelio.de sichtbar. Wie ein KI-Assistent die Angaben gegenüber seinen Nutzern wiedergibt, liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers.
  5. Interessenten können Objekte merken und bis zu drei Objekte, auch verschiedener Anbieter, nebeneinander vergleichen, auf objelio.de und über die Schnittstelle für KI-Assistenten. Der Vergleich zeigt die Angaben des Anbieters, daraus berechnet den Preis je Quadratmeter und eine als Schätzung gekennzeichnete Summe der Kaufnebenkosten. Eine Bewertung oder Rangfolge der Objekte findet nicht statt.

7. Anfragen von Interessenten

  1. Interessenten können zu veröffentlichten Objekten Anfragen senden. Der Betreiber leitet jede Anfrage per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Anbieterkontos weiter und zeigt sie dem Anbieter in seinem Konto an, mit der Angabe, wie die Anfrage entstanden ist (z. B. über die Objektseite oder die Suche). Einen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Anfragen hat der Anbieter nicht.
  2. Für die Bearbeitung einer erhaltenen Anfrage ist der Anbieter selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Er verwendet die Kontaktdaten der Interessenten nur, um die Anfrage zu beantworten und das angefragte Geschäft anzubahnen, und nicht für Werbung ohne deren Einwilligung.
  3. Der Betreiber löscht Anfragen 12 Monate nach ihrem Eingang, bei Löschung des Objekts oder des Anbieterkontos sofort. Möchte der Anbieter Anfragen länger aufbewahren, speichert er sie selbst, zum Beispiel über die weitergeleitete E-Mail.

8. Sperrung und Kündigung

  1. Der Betreiber kann Inhalte oder Konten sperren, wenn Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, falsche Angaben oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen bestehen. Er informiert den Anbieter darüber und gibt ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Stellungnahme.
  2. Der Anbieter kann sein Konto im Paket „Free“ jederzeit kündigen, formlos per E-Mail an kontakt@objelio.de.
  3. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Nach dem Ende des Vertrags löscht der Betreiber das Konto mit allen Objekten, Bildern und Anfragen. Die Objekte sind dann weder auf der Plattform noch über die Schnittstelle für KI-Assistenten abrufbar. Daten, die der Betreiber aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahren muss, sperrt er bis zum Ende der Frist.

9. Haftung

  1. Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Für Inhalte, die Anbieter einstellen, haftet der Betreiber nicht.

10. Schlussbestimmungen

  1. Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Anbieter nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Betreiber in der Mitteilung hin. Widerspricht der Anbieter, können beide Seiten den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ist der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11. Nutzungsbedingungen für Suchende („Mein Objelio“)

  1. „Mein Objelio“ ist ein kostenloses Profil für Personen, die eine Immobilie suchen. Vertragspartner ist der Betreiber (siehe Abschnitt 1). Die Abschnitte 1 bis 10 gelten für Suchende nicht.
  2. Mit dem Profil können Suchende eine Merkliste auf mehreren Geräten nutzen, sie mit einer weiteren Person gemeinsam führen, Notizen und Bewertungen zu Objekten speichern, ihr Suchprofil sichern, ihre Suchaufträge und Anfragen einsehen und auf Wunsch E-Mails zu gemerkten Objekten erhalten. Einen Anspruch auf bestimmte Objekte, Funktionen oder eine ununterbrochene Verfügbarkeit gibt es nicht.
  3. Angaben zu Objekten stammen von den Anbietern. Der Betreiber prüft sie nicht vollständig und ist nicht Makler der Objekte. Verträge über Objekte kommen nur zwischen Suchenden und Anbietern zustande.
  4. Suchende geben eine eigene E-Mail-Adresse an und laden zur gemeinsamen Merkliste nur Personen ein, die damit einverstanden sind. Notizen dürfen keine rechtswidrigen Inhalte enthalten; sie sind nur für die Mitglieder der Merkliste sichtbar.
  5. Suchende können ihr Profil jederzeit in „Mein Objelio“ löschen und damit den Vertrag beenden. Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, bei Missbrauch fristlos. Nach längerer Nichtnutzung wird das Profil wie in den Datenschutzhinweisen beschrieben nach vorheriger Nachricht gelöscht.
  6. Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet er bei diesem kostenlosen Angebot nicht.
  7. Ändert der Betreiber diese Bedingungen, informiert er angemeldete Suchende vorher per E-Mail oder beim nächsten Besuch von „Mein Objelio“. Wer nicht zustimmt, kann das Profil löschen.
  8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Stand: 26. Oktober 2026