Kaufnebenkosten in NRW und Paderborn: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Courtage

Welche Nebenkosten beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses in Nordrhein-Westfalen und Paderborn anfallen, wie sie berechnet werden und wann sie fällig sind.

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Foto: Nicolas Görmer auf Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

Wer in Nordrhein-Westfalen, also auch in Paderborn, eine Wohnung oder ein Haus kauft, zahlt zum Kaufpreis Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent, seit 1. Januar 2015. Für Notar und Grundbuch kommen zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises dazu; die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Ist ein Makler beteiligt, kommt der Anteil des Käufers an der Courtage dazu; er steht im Exposé. Ihre eigene Rechnung machen Sie mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

Inhalt dieser Seite
  1. Die Nebenkosten im Überblick
  2. Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
  3. Notar und Grundbuch
  4. Courtage
  5. Selbst rechnen und passende Objekte finden
  6. Checkliste
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Die Nebenkosten im Überblick

PostenHöhe in NRW
Grunderwerbsteuer6,5 % des Kaufpreises
Notar und Grundbuchetwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises
Courtage (Anteil Käufer)laut Exposé

Ein Beispiel ohne Courtage: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer 26.000 €. Für Notar und Grundbuch kommen etwa 6.000 bis 8.000 € dazu. Die genauen Gebühren hängen vom Kaufpreis und vom Umfang ab, zum Beispiel davon, ob für die Finanzierung eine Grundschuld eingetragen wird.

Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Die Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz des Bundes geregelt, den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest. Nordrhein-Westfalen hat ihn zum 1. Januar 2015 von 5,0 auf 6,5 Prozent erhöht. Das gilt für alle Orte im Land, von Paderborn und Salzkotten bis Gütersloh und Bielefeld. Berechnet wird die Steuer vom Kaufpreis laut Vertrag (§ 8 und § 9 GrEStG). Liegt der Kaufpreis bei höchstens 2.500 €, fällt keine Steuer an (§ 3 Nr. 1 GrEStG).

Liegt ein Objekt im Umland jenseits der Landesgrenze, gilt der Satz dieses Landes: in Hessen 6,0 Prozent, in Niedersachsen 5,0 Prozent.

Werden bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche mitverkauft, kann ihr Preis im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden. Für diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn der Betrag angemessen ist. Ob das Finanzamt ihn anerkennt, entscheidet es im Einzelfall.

Notar und Grundbuch

Ein Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab. Die Gebühren steigen mit dem Kaufpreis, aber nicht im gleichen Verhältnis. Dazu gehören die Beurkundung des Kaufvertrags, die Auflassungsvormerkung, die Eintragung als Eigentümer und, wenn Sie finanzieren, die Bestellung und Eintragung der Grundschuld.

Verbraucherratgeber nennen für Notar und Grundbuch zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Mit dieser Spanne rechnet auch der Objelio-Rechner. Die genaue Summe steht in den Rechnungen von Notar und Grundbuchamt.

Courtage

Ist ein Makler beteiligt, nennt das Exposé, welchen Anteil an der Courtage der Käufer zahlt. Auf Objelio steht dieser Anteil auf der Objektseite, wenn der Makler ihn angegeben hat, und der Kaufnebenkosten-Rechner übernimmt ihn. Die Courtage gehört zu den Kaufnebenkosten, auch wenn sie nicht an Finanzamt oder Notar geht. Fragen zu Höhe und Verteilung klären Sie mit dem Makler, bevor Sie den Maklervertrag abschließen.

Selbst rechnen und passende Objekte finden

Checkliste Kaufnebenkosten

  • Grunderwerbsteuer mit 6,5 % des Kaufpreises einplanen.
  • Für Notar und Grundbuch 1,5 bis 2 % einplanen, mit Grundschuld eher am oberen Rand.
  • Courtage-Anteil im Exposé nachlesen und im Maklervertrag prüfen.
  • Mitverkauftes Inventar gesondert und angemessen im Kaufvertrag ausweisen lassen.
  • Geld für die Steuer bereithalten: Sie ist einen Monat nach dem Bescheid fällig.
  • Mit der Bank klären, wie viel Eigenkapital für Nebenkosten erwartet wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Paderborn?

6,5 Prozent des Kaufpreises, wie überall in Nordrhein-Westfalen. Der Satz gilt seit 1. Januar 2015.

Wie viel Prozent Kaufnebenkosten muss ich in NRW einplanen?

Ohne Courtage etwa 8 bis 8,5 Prozent: 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer und etwa 1,5 bis 2 Prozent für Notar und Grundbuch. Dazu kommt Ihr Anteil an der Courtage, wenn ein Makler beteiligt ist.

Gehört die Courtage zu den Kaufnebenkosten?

Ja. Ihren Anteil nennt das Exposé. Planen Sie ihn zusätzlich zu Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch ein.

Gibt es in NRW einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?

Nein. Es gibt nur die Freigrenze von 2.500 € aus § 3 Nr. 1 GrEStG. Liegt der Kaufpreis darüber, wird der ganze Betrag besteuert. Im Landtag liegt ein Gesetzentwurf für einen niedrigeren Satz ab 2027, beschlossen ist er nicht (Stand 26. Oktober 2026).

Quellen

Stand: . Herausgegeben von Objelio. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.

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